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   BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09   

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BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09 (https://dejure.org/2009,6599)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2009 - 4 BN 28.09 (https://dejure.org/2009,6599)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28.09 (https://dejure.org/2009,6599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abwägungsdefizit bei Ausschluss eines Einzelhandels in einem Bebauungsplan; Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der Baufreiheit i.R.e. Ausschlusses nicht innenstadtrelevanter Einzelhandelsbetriebe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsdefizit bei Ausschluss eines Einzelhandels in einem Bebauungsplan; Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Grundsatzes der Baufreiheit i.R.e. Ausschlusses nicht innenstadtrelevanter Einzelhandelsbetriebe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwägungsdefizit mangels Gebietsstrukturuntersuchung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandelsausschluss: Wie hoch sind die planungsrechtlichen Hürden? (IBR 2009, 675)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 686
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09
    7 Ist eine Entscheidung wie hier auf mehrere, jeweils selbständig tragende Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2009 - 4 BN 28.09
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat die Antragsgegnerin nicht innenstadtrelevante Sortimente nicht wie die Beschwerde meint (S. 11 der Beschwerdebegründung) aus Gründen des Wettbewerbs, sondern deshalb ausgeschlossen, weil sie für das vorliegende Gewerbegebiet keinen Anlass hatte, innenstadtrelevante von nicht innenstadtrelevanten Sortimenten abzugrenzen und sie differenziert zu regeln (zur Erforderlichkeit von Differenzierungen unter dem Gesichtspunkt der Zentrengeeignetheit vgl. Urteil vom 26. März 2009 BVerwG 4 C 21.07 zur Veröffentlichung in BVerwGE Rn. 26 vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 2 D 13/14

    Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen durch grundsätzliche Festlegung auf

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28.09 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteile vom 15. Juni 2012 - 2 A 2630/10 -, juris Rn. 57, vom 6. September 2011 - 2 A 59/10 -, BRS 78 Nr. 54 = juris Rn. 52 ff., und vom 30. November 2010 - 2 D 138/08.NE -, juris Rn. 61.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt - und bedarf vorliegend auch keiner ins Einzelne gehenden Betrachtung -, dass der bauplanerische Ausschluss von (sämtlichem) Einzelhandel etwa zur Vorhaltung von Flächen für das produzierende Gewerbe und Handwerk nach § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1989, BauR 1990, 185 und juris, Rn. 6; Urteil vom 26.3.2009, ZfBR 2009, 463 und juris, Rn. 10, 12; Beschluss vom 23.7.2009, ZfBR 2009, 686 und juris, Rn. 5 f.).

    Beide Zielsetzungen können auch - wie hier geschehen - in einem Bebauungsplan kombiniert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009, a.a.O. und juris, Rn. 5 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 2 D 138/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei städtebaulicher Erforderlichkeit der

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28/09 -, juris Rn. 3 (zu § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - 2 A 2630/10

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28/09 -, juris Rn. 3 (zu § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO), sowie OVG NRW Urteil vom 30. November 2010 - 2 D 138/08.NE -, juris Rn. 61.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 59/10

    Notwendigkeit des Vorliegens von städtbaulichen Gründen für die Wirksamkeit des

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28.09 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 30. November 2010 - 2 D 138/08.NE -, S. 17 des amtlichen Umdrucks (zu § 9 Abs. 2 a) BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

    Welche Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens auf das Zentrum zu stellen sind und welche Ermittlungen eine Gemeinde insofern anzustellen hat, lässt sich nicht für jede Fallgestaltung abstrakt beantworten und ist weitgehend von dem Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 23.07.2009 - 4 BN 28/09, juris Rn. 3 zu § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO), wobei die Ermittlungstiefe von der Hauptzielrichtung der Planung gesteuert sein kann (OVG NRW, Urt. v. 30.11.2010 - 2 D 138/08.NE).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 A 1518/10

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarkts;

    vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 BN 28.09 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Urteile vom 6. September 2011 - 2 A 59/10 -, juris Rn. 50, und vom 30. November 2010 - 2 D 138/08.NE - , juris Rn. 61 (zu § 9 Abs. 2 a) BauGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2018 - 1 MR 9/17

    Begriff des schweren Nachteils im Sinne von § 47 Abs 6 VwGO; Gebot der

    Welche Anforderungen an die Darlegung der Auswirkungen eines Vorhabens zu stellen sind und welche Ermittlungen eine Gemeinde insofern anzustellen hat, lässt sich nicht für jede Fallgestaltung abstrakt beantworten und ist weitgehend von dem Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.07.2009 - 4 BN 28/09 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 15 N 11.178

    Bebauungsplan; differenzierende Festsetzungen zum Einzelhandelsausschluss;

    Schließlich ist der Ausschluss des Einzelhandels nicht nur durch das Ziel, die benachbarten Stadtteilzentren der Antragsgegnerin zu schützen, sondern auch deshalb gerechtfertigt, weil die Antragsgegnerin im Plangebiet Flächen für das produzierende Gewerbe und für Dienstleistungen vorhalten möchte (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.2009 - 4 BN 28/09 - juris).
  • VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 K 1780/10

    Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines

    Welche Anforderungen an die Darlegung schädlicher Auswirkungen eines Einzelhandelsvorhabens auf das Zentrum zu stellen sind und welche Ermittlungen eine Gemeinde insofern anzustellen hat, lässt sich nicht für jede Fallgestaltung abstrakt beantworten und ist weitgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2012 - 2 A 2630/10 -, juris; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.07.2009 - 4 BN 28.09 -, ZfBR 2009, 686, zu § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).
  • VG Gießen, 19.07.2010 - 1 K 318/10

    Klage von Aldi auf Erteilung einer Baugenehmigung abgewiesen

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